Fotos eines New Yorker Stadthauses in Harlem, Manhattan
New Yorker Stadthaus in Harlem, Manhattan

Bei jeder Wohnung, die New York Habitat seinen Kunden anbietet, versuchen wir immer, die höchstmöglichen Qualitätsstandards zu gewährleisten. Wir achten außerdem natürlich strengstens auf die Einhaltung des Bauordnungsrechts.

Foto von Wegweisern, die in verschiedene Richtungen zeigen
Das Ferienvermietungs-Gesetz wurde mit einiger Verwirrung aufgenommen
Ein Gesetz, das den New Yorker Immobilienmarkt betrifft, ist der kürzlich in Kraft getretene Abschnitt 225 der Gesetze von 2010, auch bekannt als New Yorks „Illegale Hotels-Gesetz” oder „Gesetz zum Verbot von Ferienwohnungen”. Dieses Gesetz, das im Mai 2011 in Kraft trat, verbietet bestimmte Arten von Kurzzeitvermietungen. Leider brachte es viele Unklarheiten mit sich. Die meisten ergeben sich aus Befürchtungen, das Gesetz sei entstanden, um die sogenannte „Sharing Economy” auf dem Immobilienmarkt zu erschweren oder gar zu unterbinden. Wir bei New York Habitat wissen natürlich wie wichtig es ist, diese Unklarheiten zu bereinigen und freuen uns deshalb, bekannt zu geben, dass die New Yorker Staatssenatorin Liz Krueger am Freitag, den 13. Dezember eine Pressemitteilung auf ihrer Website veröffentlicht hat mit dem Titel „Antworten für New Yorker Bürger bezüglich des ‘illegale Hotels-Gesetzes‘”. Senatorin Krueger geht auf die Missverständnisse ein und stellt klar, dass das Gesetz weder in seinem Zweck noch Inhalt eine Bedrohung darstellt für die „Sharing Economy” (das Vermieten an Mitbewohner).

New York Habitat möchte gerne auf die Punkte der Senatorin eingehen – und Sie darüber informieren, wie wir die Einhaltung der Gesetze gewährleisten. Zusätzlich haben wir einige Tipps für Personen, die entweder eigenständig Wohnungen vermieten oder in Zusammenarbeit mit anderen Maklerbüros. Wer jedoch über nyhabitat.com vermietet, braucht sich um diese Schritte selbstverständlich nicht selbst zu kümmern, denn bei uns wird die Gesetzmäßigkeit aller Angebote intern geregelt und sichergestellt.

Wir möchten Sie auch auf die Komplettversion der Pressemitteilung von Senatorin Krueger hinweisen, die Sie unter folgendem Link abrufen können.

• Die Senatorin definiert, dass ein Verstoß gegen das „Gesetz zum Verbot von Ferienvermietungen” besteht, wenn:

a) sich die Mietwohnung in einem Wohngebäude mit Dauerwohnsitz befindet;

b) das Gebäude aus drei oder mehr Wohneinheiten besteht; UND

c) die Wohneinheit für weniger als 30 Tage vermietet wird.

Was New York Habitat unternimmt: Um sicherzustellen, dass unsere Angebote mit den Gesetzen in Übereinstimmung sind, haben wir unsere Mietwohnungen in über 30-tägige und unter 30-tägige Angebote unterteilt. Bevor wir eine Wohnung in unser Angebot aufnehmen, recherchieren wir in öffentlichen Registern, wie viele Wohneinheiten sich in dem Gebäude befinden und ob sich darunter Wohneinheiten mit Dauerwohnsitz befinden. Wenn das Gebäude über drei oder mehr Wohneinheiten verfügt, bieten wir es unseren Kunden nur für über 30-tägige Aufenthalte an.

Was Sie tun können: Fragen Sie den Vermieter, ob sich die Wohneinheit, die Sie zu mieten wünschen, in einem Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten befindet. Wenn der Vermieter sagt, dass es sich um ein Gebäude mit Dauerwohnsitzen und mehr als drei Wohneinheiten handelt, sollte man darauf verzichten, es für weniger als 30 Tage zu mieten. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus gilt das Gesetz nicht.

• Senatorin Krueger beschwichtigte die verbreitete Sorge, das Gesetz würde das Aufnehmen von Mitbewohnern verbieten. Sie erklärt, dass das „Gesetz zum Verbot von Ferienwohnungen” Wohngemeinschaften keine Beschränkungen auferlegt, solange die Wohnung der Hauptwohnsitz des Vermieters ist.

Bild von Zimmernachbarn beim Frühstück in ihrer Wohngemeinschaft
Zimmernachbarn beim Frühstück in ihrer Wohngemeinschaft

Was New York Habitat unternimmt: Wir klären immer mit den Vermietern, ob sie nur ein Zimmer vermieten möchten während sie selbst in derselben Wohnung leben, oder ob sie eine ganze Wohnung vermieten wollen, in der sie selbst nicht anwesend sind. Wir haben jeweils eine eigene Abteilung für Wohngemeinschaftsangebote und eine für ganze Wohnungen. Möchte jemand eine Wohnung vermieten, die sich in einem Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten befindet, so bieten wir diese Wohnung nur für einen Zeitraum von weniger als 30 Tagen an wenn die Wohnung der Hauptwohnsitz des Vermieters ist und dieser sich während des Aufenthalts ebenfalls in der Wohnung befindet.

Was Sie tun können: Wenn Sie mieten, klären Sie immer mit dem Vermieter, ob dieser sich während Ihres Aufenthalts auch in der Wohnung aufhalten wird. Wenn dies der Fall ist, und die Wohnung der Hauptwohnsitz des Vermieters ist, brauchen Sie sich keine Gedanken wegen Missachtung des Gesetzes zu machen.

• Senatorin Krueger vermerkte weiterhin, dass Mietverträge und Genossenschafts- und Eigentumswohnungsordnungen ohnehin verhindern, dass Mieter bzw. Bewohner ihre Wohnungen ohne Zustimmung des Vermieters, des Wohngenossenschaftsgremiums bzw. des Eigentumwohnungsvorstands untervermieten. Bei Mietverträgen oder Genossenschaftsverordnungen gelten diese Beschränkungen nur für das Untervermieten einer gesamten Wohnung. Beim Teilen einer Wohnung mit einem Mitbewohner braucht man als Gastgeber/Untervermieter keine extra Erlaubnis, wenn man selbst Mieteinwohner oder Anteilseigner bei einer Genossenschaft ist. Auf Eigentumswohnungen können allerdings andere Regeln zutreffen.

• Was New York Habitat unternimmt: Wir prüfen die Eigentumswohnungsverordnung, die ihre Wohnung bei uns anbieten möchten. Wir bestimmen aufgrund dieser Dokumente, ob und welche Beschränkungen beim Untervermieten gelten und sorgen dafür, dass diese eingehalten werden.

• Was Sie tun können: Fragen Sie den Vermieter, ob er Eigentümer des Gebäudes bzw. Hauses ist oder ob er Mieter ist, Anteilseigner, oder Wohnungseigentümer. Ist er letzteres, so klären Sie, ob die Hausordnung ihm einen Mitbewohner gestattet. Lassen Sie sich diese Information schriftlich geben.

Die Senatorin richtet ihr Augenmerk insbesondere auf mietstabilisierte Mieter und die Strafen, die solchen Mietern bevorstehen, falls sie davon profitieren, indem sie ihre Wohnungen zu Preisen vermieten, die völlig unverhältnismäßig zu der von ihnen selbst gezahlten Miete sind.

• Was New York Habitat unternimmt: Wenn wir mit jemandem zusammenarbeiten, dessen Wohnung mietstabilisiert ist, werden wir davon absehen, diese zu einem unverhältnismäßigen Preis anzubieten.

• Was Sie tun können: Fragen Sie den Vermieter, bei dem Sie mieten möchten, ob seine Wohnung unter Mietstabilisierung/Mietkontrolle fällt oder unter den freien Marktpreis. Wenn ersteres der Fall ist, dann lassen Sie sich von ihm versichern, dass der Mietpreis den Sie zahlen im Verhältnis zu seinem eigenen Mietpreis steht.

New York Habitat möchte der Senatorin für ihre Bemühungen, in das neue Gesetz bezüglich Kurzzeitvermietungen in New York City Klarheit zu bringen, ein Lob aussprechen. Wir hoffen, dass die Erläuterungen zu New York Habitats Umgang mit den Regelungen Ihnen helfen, einige der Bedenken zu zerstreuen, die aus der Verwirrung um die Auswirkungen des neuen Gesetzes zur „Sharing Economy“ entstanden sind.